Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein wichtiger Funktionsträger im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie berät und unterstützt den Unternehmer in allen Belangen des Arbeitsschutzes und der gesundheitsgerechten Gestaltung von betrieblichen Arbeitssystemen bereits in der Planung.
Das Handeln der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist mit entscheidend für das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen.
Laut DGUV Vorschrift 2 hat jeder Unternehmer eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der im Arbeitssicherheitsgesetz (§§ 3 und 6) definierten Aufgaben zu bestellen. Diese Fachkraft übernimmt zahlreiche Aufgaben, die im ASiG und in den Vorschriften der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) genau festgelegt sind. Unternehmen, die keinen internen Mitarbeiter zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ausbilden, bestellen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir übernehmen für Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe und betreuen Sie vorschriftsgemäß bei der Durchführung aller erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.