erste hilfe

Erste Hilfe hilft Leben retten

Arbeitgeber sind verpflichtet Maßnahmen zu treffen, die zur ordnungsgemäßen Ersten Hilfe erforderlich sind. So ist z. B. Erste-Hilfe-Material in ausreichendem Umfang, Erreichbarkeit, Eignung und Verwendbarkeit bereitzustellen und dauerhaft sicherzustellen. Weiterhin müssen sie der Verpflichtung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern und Betriebssanitätern nachkommen.

Konkrete Leistungen

- Wir unterstützen Sie bei der Sicherstellung einer funktionierenden und vorgabenkonformen Erste Hilfe in Ihrem Betrieb

Alb-Donau-Sicherheit

Büro für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Frank Heintz

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Kontakt

Telefon: +49 (0)7304 40 40 829
Email: info@alb-donau-sicherheit.de
Website: www.alb-donau-sicherheit.de

Lautertalweg 14

89134 Blaustein.

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