Erste Hilfe hilft Leben retten
Arbeitgeber sind verpflichtet Maßnahmen zu treffen, die zur ordnungsgemäßen Ersten Hilfe erforderlich sind. So ist z. B. Erste-Hilfe-Material in ausreichendem Umfang, Erreichbarkeit, Eignung und Verwendbarkeit bereitzustellen und dauerhaft sicherzustellen. Weiterhin müssen sie der Verpflichtung zur Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern und Betriebssanitätern nachkommen.