Persönliche Schutzausrüstung, umgangssprachlich kurz "PSA" genannt, ist jede Ausrüstung, die dazu bestimmt ist, von den Beschäftigten benutzt oder getragen zu werden, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört auch jede mit demselben Ziel verwendete und mit der Persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung. Folgende Arten von PSA werden unterschieden:
- Atemschutz
- Augen- und Gesichtsschutz
- Fußschutz
- Gehörschutz
- Handschutz
- Hautschutz
- Kopfschutz
- PSA gegen Absturz
- PSA gegen Ertrinken
- PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
- Schutzkleidung
- Stechschutz
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten und die durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können.