Der Brandschutz in einem Unternehmen beschreibt alle Maßnahmen zur Vorbeugung der Brandentstehung sowie der Brandausbreitung durch Feuer oder Rauch (vorbeugender Brandschutz). Zudem muss die Rettung von Menschen und Tieren durch geeignete Brandschutzmaßnahmen ermöglicht werden (abwehrender Brandschutz). Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht muss der Arbeitgeber gegenüber den Beschäftigten einen ausreichenden Brandschutz sicherstellen. Entsprechende Verpflichtungen ergeben sich neben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) z.B. aus den geltenden Bauordnungen oder Auflagen von Baugenehmigungen bzw. der Brandversicherer.